Verdienstmöglichkeiten
Sie erhalten bereits während des Studiums eine monatliche Vergütung, sogenannte Anwärterbezüge.
Besoldung (Beispiele - Stand 09/2011 -)
| Bezüge als Anwärter, ledig, Steuerklasse I | Anfangsbezüge nach der Prüfung, A 10, Stufe 1, ledig, Steuerklasse I* | Bezüge nach 22 Dienstjahren, A 13, verheiratet, 2 Kinder, Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
Brutto | 963,66 Euro | 2.334,79 Euro | 4.430,88 Euro |
Lohnsteuer | 15,25 Euro | 323,83 Euro | 665,16 Euro |
Kirchensteuer | 1,22 Euro | 25,90 Euro | 27,54 Euro |
Solidaritätszuschlag |
| 17,81 Euro | 18,93 Euro |
Netto | 947,19 Euro | 1967,25 Euro | 3719,25 Euro |
Darüber hinaus gibt es noch vermögenswirksame Leistungen und eine jährliche Sonderzahlung.
Für die Kosten einer privaten Krankenversicherung müssen Sie selbst aufkommen, wobei Sie Anspruch auf Beihilfeleistungen des Dienstherrn haben.
*Ab dem 1. Mai 2011 werden die Grundgehaltssätze der Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger befristet bis zum 30. April 2013 um eine Besoldungsgruppe abgesenkt (Art. 109 Abs. 1 Satz 1 BayBesG). Die Strukturzulage i.H.v. 76,47 Euro ist von der Absenkung nicht betroffen. Die Anfangsbruttobezüge reduzieren sich daher in dieser Übergangszeit auf 2175,34 Euro.

